BESTIMMUNG DER HAFTUNG FÜR DAS VERURSACHEN VON KOLLISIONEN MIT KRAFTFAHRZEUGEN
Bei der Feststellung, welches Fahrzeug eine Kollision verursacht hat, gelten die Straßenverkehrsregeln für jede Situation, unabhängig von den Wetterbedingungen, dem Unfallort auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück oder dem Fahrzeug, das den Aufprall verursacht hat. Der Versicherungsträger eines Fahrzeughalters der schuldigen Partei muss für Schäden, die durch den Unfall entstanden sind, im Rahmen der geltenden Haftpflicht-, Arztkosten-, Nicht-, Unterversicherungs- und Kollisionspolicen aufkommen…